AGB

Gültig ab Januar 2025

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der AFA Reisen AG, nachfolgend AFA genannt, und gelten für unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen wie Flugscheinen, Tickets, Mietsachen, Hotelunterkünfte usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmungen ab und die AFA ist nicht Ihre Vertragspartei.

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise

1.1     Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und der AFA kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Melden Sie weitere Reiseteilnehmende an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere der Bezahlung des Reisepreises) wie für eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugtickets, welche Ihnen von der AFA lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2     Die Leistungen der AFA ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung Dritter oder im Internet unter www.afareisen.ch. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

1.3     Reisebestätigung erhalten Sie in Form einer Bestätigung oder einer Rechnung mit Einzahlungsschein.
Der Rechnungsbetrag ist gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Für kurzfristige Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar. Für eine Reisebuchung kann auch eine Anzahlung erhoben werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat die AFA das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

1.4     Die Preise verstehen sich (wo nichts anderes erwähnt) pro Person in CHF mit Unterkunft im Doppelzimmer, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden. Programm- und Preisänderungen bleiben gemäss Ziffer 2 und 4 vorbehalten.

1.5     Buchungsgebühren/Zuschläge: Für kurzfristige Buchungen bei Mehrtagesreisen (weniger als 15 Tage vor Abreise) kann pro Auftrag eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.00 erhoben werden.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1     Bei Namensänderungen, Benennungen eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten oder gebuchter Nebenleistungen bis 22 Tage vor Reisebeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Person, maximal CHF 120.00 pro Auftrag. Bei nur Carfahrten beträgt diese Gebühr CHF 40.00 pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2     Annullieren Sie Ihre Mehrtagesreise bis 46 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Person, maximal CHF 120.00 pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt.
Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gemäss Ziffer 2.1, stellt die AFA zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung:

Mehrtagesreisen

45 – 22    Tage vor Abreise                      10%
21 – 15    Tage vor Abreise                      30%
14 – 8     Tage vor Abreise                      80%
7 – 0     Tage vor Abreise
inkl. Abreisetag/Nichterscheinen:     100%

Tagesreisen
31 – 15    Tage vor Abreise             0%
14 – 8     Tage vor Abreise             30%
7 – 1       Tage vor Abreise              75%
Abreisetag/Nichterscheinen:     100%

Abweichende Annullationskosten von Drittanbietern sind vorbehalten. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

Konzert- und Eventreisen

Der Kauf von Konzert- und Eventtickets ist ab Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Bestellung verbindlich und kann nicht annulliert werden. Für Reservationen, die Sie für weitere Reiseteilnehmende vornehmen, liegt diese Verbindlichkeit in Ihrer Verantwortung. Die Rückerstattung von Konzert- und Eventtickets liegt zwischen 0 – 100% der Kosten. Die Rückerstattung ist immer und ausschliesslich im Ermessen des Veranstalters und in keinem Fall der AFA.

Für die Durchführung der durch die AFA vermittelten Veranstaltung bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

Entscheidet ein Veranstalter, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu ändern, behält das Ticket, unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort, seine Gültigkeit und kann nicht zurückgegeben werden. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können.

Kann das Konzert oder Event nicht stattfinden und wird ersatzlos durch den Veranstalter annulliert, werden die bereits gebuchten Tickets ohne Kosten annulliert, bereits bezahlte Tickets zu 100% rückerstattet.

2.3     Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung an uns. Beim Eintreffen am Wochenende oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskostenversicherung

3.1      Der obligatorische Annullationsschutz, bzw. die Annullationskostenversicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird, bei einer ausdrücklichen Bestellung, mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt (Jahresversicherung oder Reiseschutzpaket pro Reise). Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie auf diese Versicherung verzichten. Eine nachträgliche Versicherungsbestellung ist nur bis 5 (Arbeits-) Tage nach Buchungsabschluss möglich.

4. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen)

Bei besonderen Einreisebestimmungen werden Sie bei der Reisebestätigung sowie im Detailprogramm darauf hingewiesen. Für Reisen sind die notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) immer mitzuführen, wofür Sie selbst die Verantwortung tragen. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Gültigkeit.

5. Sitzplatzreservation im Reisebus

Wünschen Sie eine Sitzplatzreservation, wird Ihr Wunschplatz nach Verfügbarkeit für die gesamte Dauer der Reise reserviert. Je nach Platz werden diese Reservationen mit CHF 10.00 oder CHF 5.00 pro Reise und Person verrechnet. Es kann vorkommen, dass die AFA aus betrieblichen Gründen das Fahrzeuge von Drittunternehmen oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen einsetzt. Dies kann auch Änderungen in der Platzzuteilung nach sich ziehen. In sämtlichen AFA-Reisebussen besteht ein Rauchverbot.

6. Flüge

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Die AFA und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten sich das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar.

7. Programm- und Preisänderungen

7.1      Änderungen vor Vertragsabschluss
Die AFA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über Änderungen.
7.2     Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.
7.3     Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Die AFA behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Die AFA ist bestrebt, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Sie werden so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis orientiert.
7.4     Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte                       Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet.
c) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer der vorgeschlagenen gleichwertigen                    Ersatzreise teilnehmen wollen.
Lassen Sie der AFA keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.

8. Reiseabsage durch AFA

8.1     Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl. Die AFA behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmeranzahl Reisen ab einer Dauer von 5 Tagen bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.
Die Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten spätestens am Tag vor der Reise.

8.2    Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientiert Sie die AFA über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.3    In allen Fällen ist die AFA bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Reise nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemüht sich die AFA, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, wird dies Ihnen zurückvergütet. Führen unvorhergesehene, notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse von Ihnen erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten von Ihnen.
Während der Reise steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

10. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen das Fahrpersonal und die Reiseleitung bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen können unter Umständen die nicht belasteten Leistungen unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurückvergütet werden.

11. Reiseabbruch durch AFA

Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw. die AFA zum Abbruch der Reise zwingen, wird Ihnen der objektive Wert der nicht erbrachten Leistungen zurückvergütet. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Linien- statt Charterflug).

12. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

12.1    Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, beim Fahrpersonal oder der Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

12.2    Das Fahrpersonal oder die Reiseleitung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Fahrpersonal oder der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, kann nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung eigegangen werden und Sie verlieren gegenüber der AFA jegliche Rechte.

12.3    Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber AFA geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber der AFA geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich einreichen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Fahrpersonals oder der Reiseleitung und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

13. Haftung der AFA

13.1     Allgemeines
Die AFA vergütet Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen zurück, soweit es dem Fahrpersonal oder der Reiseleitung nicht möglich war an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und die AFA oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 13.2).

13.2     Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

13.2.1  Internationale Abkommen und nationale Gesetzte
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haftet die AFA nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr.

13.2.2  Haftungsausschlüsse
Die AFA haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung nicht beteiligt ist
c) Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die AFA, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht
vorhersehen oder abwenden konnten.
In diesen Fällen ist jede Schadensersatzpflicht ausgeschlossen.

13.2.3  Personenschäden, Unfälle usw.
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die AFA nur, wenn die Schäden durch die AFA oder deren Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 13.2.1).

13.2.4  Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet die AFA nur, wenn sie oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeter Weise verursacht haben. Diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 13.2.1).

13.2.5  Sie werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Car oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haftet die AFA nicht.

13.2.6  Car-, Zug-, Flug- und Schifffahrpläne
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kann die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantiert werden. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet die AFA nicht. Die AFA rät Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

13.3     Veranstaltungen während der Reise
Die AFA lehnt jegliche Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot von der AFA nicht enthaltenen Ausflug versursacht werden.

13.4    Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

14. Transport von Kindern

Aufgrund der Gesetzgebung ist die AFA verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 4. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Entsprechende Sicherheitsvorrichtungen werden nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt. Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Reise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an die AFA zurückgegeben werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Busse ist obligatorisch. Die AFA macht Sie darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, Eltern oder Begleitpersonen, deren Kinder ohne obligatorische Rückhaltevorrichtung zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren.

15. Verhalten an Bord

An Bord dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und an Bord konsumieren. Auf allen Fahrten ist das Rauchen an Bord verboten. Wenn Sie nach Einschätzung der AFA durch Ihr Verhalten das Fahrzeug oder andere Fahrgäste gefährden oder das Fahrpersonal oder die Reiseleitung behindern oder wenn Sie die Anordnungen der Crew missachten, oder wenn Sie sich in einer Weise verhalten, die sich auf andere Fahrgäste oder auf die Crew störend, schädigend oder verletzend auswirkt, können notwendig erscheinende Massnahmen ergriffen werden, um dieses Verhalten zu verhindern. Das Fahrpersonal oder die Reiseleitung können Sie zum Verlassen des Fahrzeuges zwingen oder es ablehnen, Sie weiterzubefördern und nötigenfalls die Polizei alarmieren. Zudem können Sie für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben.

16. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen der AFA finden Sie unter www.afareisen.ch. Sie können die Datenschutzbestimmung ebenfalls telefonisch oder schriftlich bei unserer Geschäftsstelle bestellen.

17. Sicherstellung der Kundengelder

Die AFA garantiert Ihnen über die Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA-Winterthur Versicherung die Sicherung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.

18. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der AFA eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich (044 485 45 35 oder info@ombudsman-touristik.ch)

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1     Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der AFA ist schweizerisches Recht anwendbar.

19.2     Für Klagen gegen uns, die AFA, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Thun vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Thun einklagen.