AGB

Gültig ab Dezember 2020

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der Automobilverkehr Frutigen – Adelboden AG, nachfolgend AFA genannt und gelten für unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen wie Flugscheinen, Billetten, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmungen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise

1.1     Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei uns zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen von der AFA lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2     Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung Dritter oder im Internet unter www.afareisen.ch. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

1.3     Unsere Reisebestätigung erhalten Sie in Form einer Bestätigung oder einer Rechnung mit Einzahlungsschein.
Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt.
Für kurzfristige Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar. Für eine Reisebuchung kann auch eine Anzahlung erhoben werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung hat die AFA das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

1.4     Unsere Preise verstehen sich (wo nichts anderes erwähnt) pro Person in CHF mit Unterkunft im Doppelzimmer, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden. Preisänderungen siehe Programm- und Preisänderungen (Ziffer 2 und 4).

1.5     Buchungsgebühren/Zuschläge: Für kurzfristige Buchungen bei Mehrtagesreisen (weniger als 15 Tage vor Abreise) kann pro Auftrag eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.– erhoben werden.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1     Bei Namensänderungen, Benennungen eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, bis 22 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsge­bühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Bei nur Carfahrten beträgt diese Gebühr CHF 40.– pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2     Annullieren Sie Ihre Mehrtagesreise bis 46 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt.
Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gemäss Ziffer 2.1, stellen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung:

Mehrtagesreisen

45 – 22    Tage vor Abreise           10%
21 – 15    Tage vor Abreise            30%
14 – 8     Tage vor Abreise            60%
7 – 1     Tage vor Abreise               80%
Abreisetag/Nichterscheinen:     100%

Tagesreisen
  31 – 15    Tage vor Abreise             0%
14 – 8     Tage vor Abreise             30%
7 – 1       Tage vor Abreise              75%
Abreisetag/Nichterscheinen:     100%

Abweichende Annullationskosten (z. B. Linienflüge) sind vorbehalten. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

Konzert- und Eventreisen

Der Kauf von Konzert- und Eventtickets ist ab Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Bestellung verbindlich und kann nicht annulliert werden. Für Reservationen die ein Kunde für weitere Reiseteilnehmer vornimmt, liegt diese Verbindlichkeit auch in der Verantwortung der Person, die die Buchung vorgenommen hat. Die Rückerstattung von Konzert- und Eventtickets liegt zwischen 0 -100% der Kosten. Die Rückerstattung ist immer und ausschliesslich im Ermessen des Veranstalters und in keinem Fall der AFA.

Für die Durchführung der durch die AFA vermittelten Veranstaltung bzw. die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

Entscheidet ein Veranstalter, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu ändern, behält das Ticket, unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort, seine Gültigkeit und kann nicht zurückgegeben werden. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können.

Kann das Konzert oder Event nicht stattfinden und wird ersatzlos durch den Veranstalter annulliert, werden die bereits gebuchten Tickets ohne Kosten annulliert, bereits bezahlte Tickets zu 100% rückerstattet.

2.3     Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen am Wochenende oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskostenversicherung

3.1     Der obligatorische Annullationsschutz, bzw. die Annullationkostenversicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird, bei einer ausdrücklichen Bestellung, mit der Buchungs­be­stätig­ung in Rechnung gestellt (Jahresversicherung oder Reiseschutzpaket pro Reise). Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie auf diese Versicherung verzichten. Eine nachträgliche Versicherungsbestellung ist nur bis 5 (Arbeits-)Tage nach Buchungsabschluss möglich.

4. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen)

Bei besonderen Einreisebestimmungen werden Sie bei der Reisebestätigung sowie im Detailprogramm darauf hingewiesen. Für Reisen sind die notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) immer mitzuführen, der Reiseteilnehmer ist selber dafür verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Gültigkeit.

5. Sitzplatzreservation im Reisebus

Wünscht der Kunde eine Sitzplatzreservation, wird dieser nach Verfügbarkeit für die gesamte Dauer der Reise reserviert. Je nach Platz, werden diese Reservationen mit CHF 10.00 oder CHF 5.00 pro Reise und pro Person verrechnet. Es kann vorkommen, dass wir aus betrieblichen Gründen das Recht vornehmen, Fahrzeuge befreundeter Unternehmen, oder andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen einsetzen.  Dies kann auch Änderungen in der Platzzuteilungen nach sich ziehen. In sämtlichen AFA-Reisebussen besteht ein Rauchverbot.

6. Flüge

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer als der vorgesehenen Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Fluggerätes oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar.

7. Programm- und Preisänderungen

7.1     Änderungen vor Vertragsabschluss:
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über Änderungen.

7.2     Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preis­er­hö­hungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:

  1. a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge)
  2. b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.)
  3. c) Wechselkursänderungen oder
  4. d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4. genannten Rechte zu.

7.3     Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
Wir sind bestrebt, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis

7.4     Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

  1. a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
  2. b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet.
  3. c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.

8. Reiseabsage durch AFA

8.1     Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl Reisen ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 21 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen.
Die Frist beträgt bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen 14 Tage, bei Tagesfahrten spätestens am Tag vor der Reise.

8.2     Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.3     In allen Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Reise nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene, notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden.
Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

10. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).

11. Reiseabbruch durch AFA

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z. B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z. B. Linien- anstelle Charterflug).

12. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

12.1   Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

12.2   Der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.

12.3   Wie Sie Ihre Forderung gegenüber AFA geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Chauf­feur/Rei­se­leiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

13. Haftung der AFA

13.1   Allgemeines
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistung, soweit es dem Chauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 13.2).

13.2   Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

13.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haftet die AFA nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr.

13.2.2 Haftungsausschlüsse
Die AFA haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  2. b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
  3. c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

In diesen Fällen ist jede Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

13.2.3 Personenschäden, Unfälle usw. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 13.2.1).

13.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 13.2.1).

13.2.5 Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Car oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

13.2.6   Car-, Zug-, Flug- und Schifffahrpläne
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren.
Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Ver­spä­tun­gen zu berücksichtigen.

13.3   Veranstaltungen während der Reise
Die AFA lehnt jegliche Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot von der AFA nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

13.4   Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

14. Transport von Kindern

Aufgrund der Gesetzgebung ist AFA verpflichtet, Kinder bis zum vollendeten 4. Altersjahr mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung zu sichern. Wir stellen entsprechende Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung (vorbehältlich Verfügbarkeit). Diese verstehen sich als Leihgabe während der ganzen Dauer Ihrer Reise und müssen nach Rückkehr in die Schweiz an uns zurückgeschickt werden. Die eigenverantwortliche Mitnahme der Vorrichtung am Abreise- resp. Rückreisetag sowie im Falle eines allfälligen Umsteigens sowie deren Benutzung an Bord der Cars ist obligatorisch. Wir machen darauf aufmerksam, dass es uns nicht gestattet ist, Eltern und Begleitpersonen sowie deren Kinder, welche ohne den im Vorfeld der Reise gelieferten Kindersitz zur Abfahrt erscheinen, zu transportieren.

15. Verhalten an Bord

An Bord dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und an Bord konsumieren. Auf allen unseren Fahrten ist das Rauchen an Bord verboten. Wenn Sie nach unserer Einschätzung durch Ihr Verhalten das Fahrzeug oder andere Fahrgäste gefährden oder den Chauffeur/Reiseleiter behindern oder wenn Sie die Anordnungen der Crew missachten, oder wenn Sie sich in einer Weise verhalten, die sich auf andere Fahrgäste oder auf die Crew störend, belästigend, schädigend oder verletzend auswirkt, können wir die uns notwendige erscheinenden Massnahmen treffen, um dieses Verhalten zu verhindern. Wir können Sie zum Verlassen des Fahrzeuges zwingen oder es ablehnen, Sie weiterzubefördern, und nötigenfalls die Polizei alarmieren. Zudem können Sie für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben.

16. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen der AFA finden Sie unter www.afareisen.ch. Sie können die Datenschutzbestimmung ebenfalls telefonisch oder schriftlich bei unserer Geschäftsstelle bestellen.

17. Sicherstellung der Kundengelder

Die AFA garantiert Ihnen über die Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA-Winterthur Versicherung die Sicherung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.

18. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich (044 485 45 35 oder info@ombudsman-touristik.ch

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1   Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar.

19.2   Für Klagen gegen uns, die AFA, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Thun vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Thun einklagen.